Beschlussvorlage - 03/030/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück
„Dubberskamp 8 + 10“, zu erteilen

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Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Es wird ein Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten für das Grundstück  „Dubberskamp 8 + 10“ gestellt.

 

Das Vorhaben liegt in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Bemerkung

Es liegt hierfür bereits ein Vorbescheid von der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 29.03.2016 (Az.: 3301-0231 67 8) vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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