Beschlussvorlage - 12/055/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung beschließt, in den Lenkungskreis der Konzeptstudie zur Ortskernentwicklung aus der

UWG-Fraktion ____________________ und als Stellvertreterin/ Stellvertreter ________________________

CDU-Fraktion ____________________ und als Stellvertreterin/ Stellvertreter ________________________

SPD-Fraktion ____________________ und als Stellvertreterin/ Stellvertreter ________________________

Fraktion Die Grünen ____________________ und als Stellvertreterin/ Stellvertreter ________________________

Fraktion der Wählbaren Bürger ____________________ und als Stellvertreterin/ Stellvertreter ________________________

zu entsenden.

Die ersten beiden Besprechungen des Lenkungskreises finden am 26. April und am 24. Mai jeweils um 19:00 Uhr im Rathaus Aumühle statt.

Beschlussvorschlag 2:

Jede Fraktion in der Gemeindevertretung benennt je ein Mitglied in die Lenkungsgruppe und ein stellvertretendes Mitglied.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat die Durchführung einer Konzeptstudie zur Ortskernentwicklung beschlossen und die notwendigen Mittel dazu bereitgestellt unter dem Vorbehalt, dass die restlichen Mittel aus der GAK-Fördeung bereitgestellt werden. Diese Mittel wurden bewilligt und der Auftrag zur Durchführung der Studie wurde vergeben.

Das durchführende Ingenieurbüro benötigt nun zur Bestimmung der konkreten Ziele, Visionen und Handlungsfelder die Abstimmung mit einer Gruppe von beteiligten und schlägt daher vor einen Lenkungskreis zu bilden.

Dieser soll aus dem Kreis der im Gemeinderat vertretenden Fraktionen gebildet werden. Zusätzlich sollen Vertreter der Kreises, des Amtes Hohe Elbgeest und der Familie v. Bismarck in den Kreis eingebunden werden.

Als erste Sitzungstermine wurden der 26. April um 19:00 Uhr und der 24. Mai um 19:00 Uhr festgelegt.

Die CDU-Fraktion hat folgendes hierzu beantragt:

Es sollte keine namentliche Festlegung durch den Gemeinderat erfolgen, denn Änderungen sind ja aus persönlichen Gründen/ Wahl  oder anderem immer möglich. Außerdem wollen sich die „wählbaren Bürger“ ja nicht wieder zur Wahl stellen, von daher macht es keinen Sinn sie dort auch für die neue Wahlperiode zu benennen.

Also bitte nur grundsätzlich festhalten:

Jede Fraktion entsendet einen Vertreter in den Lenkungsausschuss.

 

Wer in der Fraktion dann die Aufgabe  übernimmt und wer dann der Stellvertreter ist, kann jede Fraktion  selber festlegen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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