Beschlussvorlage - 03/020/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes vom 20.10.2014 der Gemeinde Dassendorf ist für die Dauer eines Monats zur Mitwirkung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprüft.

Auf der Grundlage dieser Lärmkarten ist der Lärmaktionsplan der Gemeinde Dassendorf vom 20.10.2014 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

 

Die Lärmkartierung umfasst ausschließlich Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr.

In der Gemeinde Dassendorf ist die B 207 als Lärmquelle zu  berücksichtigen.

 

Die geschätzte Zahl der mit Straßenlärm belasteten Menschen von der B 207 hat sich bei dem Tageswert von 100 auf 120 Menschen und bei dem Nachtwert von 50 auf 70 Menschen verändert.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und schriftliche Stellungnahmen können 14 Tage nach der Auslegung abgegeben werden.

 

Der Vordruck für den Lärmaktionsplan ist für die EU-Berichterstattung verbindlich und der Lärmaktionsplan darf maximal 10 Seiten umfassen.

 

Die aktuellen Lärmkarten sind veröffentlicht unter:

http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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