Berichtsvorlage - 03/055/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verpflichtung erfolgt durch die neu gewählte Vorsitzende bzw. den neu gewählten Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Der Text für die Verpflichtung lautet:

 

„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“

 

Die Verpflichtung wird üblicherweise mit Handschlag besiegelt.

 

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung erhält:

- Arbeitsheft „Die Arbeit einer Gemeindevertretung“ des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages

- Merkblatt zur Verpflichtung von Mitgliedern der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern

 

Anmerkung:

 

Das Ortsrecht (Satzungen) der Gemeinde ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Wer die Satzungen in Papierform benötigt, bekommt diese bei Frau Barth, Amt Hohe Elbgeest, Tel.: 04104/990113, Email: a.barth@amt-hohe-elbgeest.de.

 

Loading...