Berichtsvorlage - 03/055/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder der Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Kenntnisnahme
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09.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verpflichtung erfolgt durch die neu gewählte Vorsitzende bzw. den neu gewählten Vorsitzenden der Gemeindevertretung.
Der Text für die Verpflichtung lautet:
„Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein.“
Die Verpflichtung wird üblicherweise mit Handschlag besiegelt.
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung erhält:
- Arbeitsheft „Die Arbeit einer Gemeindevertretung“ des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages
- Merkblatt zur Verpflichtung von Mitgliedern der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern
Anmerkung:
Das Ortsrecht (Satzungen) der Gemeinde ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Wer die Satzungen in Papierform benötigt, bekommt diese bei Frau Barth, Amt Hohe Elbgeest, Tel.: 04104/990113, Email: a.barth@amt-hohe-elbgeest.de.
