Berichtsvorlage - 12/083/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verpflichtung erfolgt durch die neu gewählte Vorsitzende bzw. den neu gewählten Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Der Text für die Verpflichtung lautet:

 

"Ich verpflichte Sie auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten sowie zur Verschwiegenheit und führe Sie hiermit in Ihr Amt ein."

 

Die Verpflichtung wird üblicherweise mit Handschlag besiegelt.

 

Jedes Mitglied der Gemeindevertretung erhält:

- Arbeitsheft „Die Arbeit einer Gemeindevertretung“ des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages

- Merkblatt zur Verpflichtung von Mitgliedern der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern

 

Anmerkung:

 

Das Ortsrecht (Satzungen) der Gemeinde ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Wer die Satzungen in Papierform benötigt, bekommt diese bei Frau Barth, Amt Hohe Elbgeest, Tel.: 04104/990113, Email: a.barth@amt-hohe-elbgeest.de.

 

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