Beschlussvorlage - 12/098/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Verleihung des Titels Ehrenbürgermeister
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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19.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem bisherigen Bürgermeister, Herrn Dieter Giese, den Titel „Ehrenbürgermeister“ zu verleihen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Dieter Giese hat am 15.06.2000 das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Aumühle übernommen und es bis zur konstituierenden Sitzung am 19.06.2018 fortgeführt (= 18 Dienstjahre). Es ist angeregt worden, Herrn Giese den Titel „Ehrenbürgermeister“ zu verleihen.
Vor 2012 gab es im § 26 GO Regelungen bezüglich der Verleihung von Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen. Dieser Regelung gibt es nicht mehr, trotzdem haben die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, Ehrenbürgerrechte und Ehrenbezeichnungen zu vergeben. Gem. § 28 Ziff. 8 GO handelt es sich um eine vorbehaltene Aufgabe der Gemeindevertretung, d. h. es muss die Gemeindevertretung hierüber entscheiden.
Der Verleihungsbeschluss bedarf der einfachen Mehrheit nach § 39 Abs. 1 GO
Die Übergabe der dazugehörigen Urkunde erfolgt zusammen mit der Ehrung der ausgeschiedenen Mitglieder der Gemeindevertretung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja/Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja/Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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