Beschlussvorlage - 12/097/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wählt für das Kuratorium der Stiftung Aumühle die in der tabellarischen Anlage genannten Mitglieder sowie stellvertretenden Mitglieder.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. der Satzung der Stiftung Aumühle vom 18.06.2013 besteht das Kuratorium der Stiftung aus 7 Mitgliedern, die von der Gemeindevertretung aus ihrer Mitte nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Mitglieder der Ausschüsse (§ 46 GO) gewählt werden. Jede Fraktion kann bis zu 4 Mitglieder der Gemeindevertretung als Stellvertreter/innen benennen. Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums sowie deren Stellvertreter/innen entspricht der Dauer der Kommunalwahlperiode. Die Amtszeit endet mit Ausscheiden aus der Gemeindevertretung, spätestens mit der nächstfolgenden Kommunalwahl. Eine Widerwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt das amtierende Kuratorium die Geschäfte bis zur Neukonstituierung des Kuratoriums fort.

 

Das Kuratorium wählt gemäß § 7 Abs. 3 der Stiftungssatzung mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretenden Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer seiner Amtszeit. Eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung bedarf es hierzu daher nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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