Beschlussvorlage - 03/068/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück
„Dubberskamp 8 + 10“, zu erteilen

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Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Es wird ein Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten für das Grundstück „Dubberskamp 8 + 10“ gestellt.

 

Das Vorhaben liegt in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

Bemerkung

Es liegt hierfür bereits ein Vorbescheid von der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 29.03.2016 (Az.: 3301-0231 67 8) vor.

 

Der Planungsausschuss hat das Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben in der Sitzung am 18.04.2018 nicht erteilt. Der Protokollauszug ist der Vorlage beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 13.06.2018 (Az.: 3301-0231 067 008) der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg wird die Gemeinde gebeten, diese Entscheidung zu überdenken (siehe Anlage).

 

Zum PLA Protokoll (TOP 6 Abschnitt 2) vom 29.05.2018 (siehe Anlage) wird seitens der Verwaltung angemerkt, dass das Bauamt den einstimmig abgelehnten Beschluss zum o.g. Bauvorhaben nicht ignoriert hat, sondern eine negative Stellungnahme mit der Erklärung der Ablehnung des Planungsausschusses an die Bauaufsicht geschickt hat.

Seitens des Bauamts wurde der stellv. Planungsausschussvorsitzenden mitgeteilt, dass das Bauvorhaben in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf liegt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im „Außenbereich (§ 35 BauGB)“, sondern wie bereits oben in der Vorlage beschrieben im sogenannten „Innenbereich (§ 34 BauGB)“.

Da das Bauvorhaben, wie bereits erklärt in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan liegt, hat gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Dassendorf, der Planungsausschuss über dieses Vorhaben zu entscheiden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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