Beschlussvorlage - 03/069/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Bundesstraße
Ausbau der Stallanlage zu Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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28.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, die Genehmigung nach der „Erhaltungssatzung“ (TEIL B – TEXT Punkt 1.00) für den teilweisen Ausbau der Stallanlage zu 2 Wohnungen auf dem Grundstück „Bundesstraße 10“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf teilweisen Ausbau der Stallanlage zu zwei Wohnungen auf dem Grundstück „Bundesstraße 10“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 der
Gemeinde Dassendorf.
Gemäß Bebauungsplan Nr. 8 bedarf es einer Genehmigung für den Abbruch, der Änderung oder der Nutzungsänderung sowie der Errichtung baulicher Anlagen innerhalb der festgesetzten Flächen für die Erhaltung von erhaltenswerten Gebäuden
(TEIL B – TEXT Punkt 1.00 „Erhaltungssatzung“).
Für die im nördlichen und südlichen Bereich vorgesehenen Dachgauben bedarf es einer Abweichung des Bebauungsplanes Nr. 8 bzgl. der „Dachgauben“ und der „Fensteröffnungen“ (TEIL B – TEXT Punkt 2.00).
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
Bemerkung
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 der Genehmigung nach der „Erhaltungssatzung“ zum o.g. Bauvorhaben, vorbehaltlich des Nachweises der Ausnahmegenehmigung bezüglich der Festsetzung der Höchstgrenze der Wohneinheiten für dieses Grundstück, erteilt. (siehe Anlage)
Gemäß Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dassendorf ist für das o.g. Grundstück in der Planzeichnung des Bebauungsplanes keine max. Wohneinheit festgesetzt. Daher bedarf es für die Wohneinheiten keiner Ausnahmegenehmigung.
Im Bebauungsplan Nr. 8 sind bei einigen Grundstücken gemäß Planzeichnung max. 2 WE festgesetzt und bei anderen nicht. (siehe Anlage)
Wenn es diesbezüglich keine Festsetzung in der Planzeichnung gibt, sind auch mehr als 2 WE zulässig.
Bezüglich der Abweichung für die vorgesehenen Dachgauben bleibt der Beschluss des PLA vom 29.05.2018 bestehen.
