Beschlussvorlage - 12/100/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer Einfriedung
Bergstraße 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung von Torpfeilern mit einer Höhe von165 cm und die Errichtung eines nicht blickdichten Metallzaunes mit einer Höhe von 150 cm für das Grundstück „Bergstraße 5“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung von zwei Torpfeilern mit einer Höhe von 165 cm und die Errichtung eines nicht blickdichten Metallzaunes mit einer Höhe von 150 cm für das Grundstück „Bergstraße 5“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Im Bebauungsplan ist im Teil B bei den örtlichen Bauvorschriften unter Ziffer 2.2 festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig sind.
Diese Festsetzung wird eingehalten, weil im Bebauungsplan nur Zäune genannt werden. Angaben zu maximale Höhen von Zaun- oder Torpfeiler sind im Bebauungsplan nicht genannt.
