Berichtsvorlage - 12/130/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Endabrechnung der Ev. Kita für das Jahr 2017 liegt vor (Anlage 1 und 2).

 

In ihrem Haushalt 2017 ging die Ev. Kita von einem gemeindlichen Zuschussbedarf in Höhe von 113.850,00 (Krippe = 17.600,00 ; Elementar = 96.250,00 ) aus.

 

Im Haushalt wurden die Elternbeiträge im Krippenbereich mit 38 % (40.500,00 € von 106.600,00 €) der Gesamtkosten und der Elternanteil im Elementarbereich mit 38 % (104.500 € von 277.100,00 €) berechnet.

 

Der Gemeindeanteil für 2017 beläuft sich gemäß Endabrechnung der Kirchengemeinde auf 110.919,39 für den Elementarbereich. Die Gemeinde müsste hier eine Nachzahlung in Höhe von 14.669,39 € leisten.

 

Im Krippenbereich beläuft sich der Gemeindeanteil lt. Kirchengemeinde auf 16.932,96 €. Dadurch entstand ein Guthaben der Gemeinde in Höhe von 667,04 €. Bei einer Verrechnung der Beträge verbleibt eine Nachzahlung in Höhe von 14.002,35 €.

 

Bei der Überprüfung der Endabrechnung durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass die Elterngebühren geringer ausgefallen sind als im Haushaltsplan der Ev. KiTa für 2017 veranschlagt.

 

Die tatsächlichen Einnahmen im Elementarbereich liegen bei ca. 29% (80.550,95 €) und im Krippenbereich bei 32 % (32.978,30 €).

 

Die Kita war im Elementarbereich in 2017 im Durchschnitt mit 100% ausgelastet und im Krippenbereich mit 85 %. Nach einer Überprüfung der Belegung gibt es keine offenen Forderungen bezüglich Elterngebühren, so dass die IST-Einnahmen dem Soll entsprechen.

 

Gemäß § 7 Abs. 5 des o. g. Vertrages wird bei der Bezuschussung durch die Gemeinde davon ausgegangen, dass bei der Gebührenkalkulation nach den Förderrichtlinien des Kreises Herzogtum Lauenburg der festgesetzte Höchstsatz der Elternbeiträge erhoben wird.

 

Die Gebühren wurden zum 01.01.2018 angepasst. Dabei wurden nur die Beträge für den Elementarbereich angepasst. Davor fand die letzte Anpassung zum KiTa-Jahr 2014/2015 statt.

 

Für die Auszahlungen der Zuschüsse in 2015 und 2016 wurde seitens der Verwaltung entsprechend der vertraglichen Regelung (§ 7 Abs. 5) unterstellt, dass die Elterngebühren mit 38 % kalkuliert wurden. Das bedeutet, dass die Beträge für die Gebühren von der Verwaltung so angepasst wurden, dass diese der vertraglichen Anforderung von 38 % entsprechen. Dadurch veränderte sich der Anteil der Gemeinde Aumühle dementsprechend.

 

In 2017 war eine Anpassung in dieser Art nicht notwendig, da im Haushalt bereits mit 38% kalkuliert wurde.

 

In 2016 wurde seitens der Kita zugesagt, dass eine Anpassung der Gebühren erfolgen wird, jedoch ist die Umsetzung nicht erfolgt.

 

Aufgrund des Haushaltsplans der Ev. Kita für das Jahr 2017 sowie der Auslastung, hätten im Elementarbereich Elterngebühren in Höhe von 103.968,00 € eingenommen werden müssen (38 % von 273.600,00 € Gesamtkosten bei 100 % erreichter Belegung).

 

Im Krippenbereich hätten die Einnahmen bei einer Auslastung der Krippe von 85 % bei 34.425,00 € liegen müssen (85% der im Haushalt eingeplanten 40.500,00 €).

 

Wären diese Einnahmen tatsächlich eingegangen, würde die Gemeinde im Elementarbereich eine Rückzahlung in Höhe von 8.747,66 € erhalten und im Krippenbereich eine Rückzahlung in Höhe von 2.113,74 €. Insgesamt müsste die Kirchengemeinde somit 10.861,40 € erstatten.

 

Entsprechend der vertraglichen Regelungen erfolgt somit eine Korrektur der Endabrechnung auf einen Erstattungsanspruch in Höhe von 10.861,40 € statt der geforderten Nachzahlung in Höhe von 14.002,35 €.

.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...