Beschlussvorlage - 12/121/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 82 GO
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Bahnübergang Friedrichsruh im Zuge der Bahnstrecke Hamburg - Berlin
hier: Erstattung von Zuwendungsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Heike Wladow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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14.08.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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23.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 82 GO in Höhe von 59.300,00 € bei HHSt. 12.2.63000.95040 für die Rückzahlung der Zuwendung nach GVFG zum Vorhaben: EKrM BÜ Friedrichsruh im Zuge der Bahnstrecke HH – Berlin gem. Erlass vom 19.06.2018 des Landesbetrieb Schleswig-Holstein.
Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
DB Netz AG hat mit dem Land Schleswig-Holstein und der Gemeinde Aumühle gem. § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) eine Vereinbarung über den Bau einer Straßenüberführung (neue L 208) und des Geh- und Radwegtunnels in Friedrichsruh in 2003/2004 getroffen.
Projektziel war es, durch den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg – Berlin Fahrgeschwindigkeiten bis zu 230 km/h die Reisezeit zwischen Hamburg und Berlin auf rd. 90 Minuten zu verkürzen.
Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Aumühle aus dieser Eisenbahnkreuzungsmaß wird gefördert durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Der Kostenanteil der Gemeinde Aumühle beträgt nach der o. g. Vereinbarung:
Geschätzt im Jahr 2003 Abrechnung im Jahr 2018
Kostenanteil 1.252.111,00 € 792.346,45 €
Förderung GVFG 514.500,00 € 192.700,00 €
Zuwendung FAG 361.900,00 € 361.900,00 €
Verbleiben 375.711,00 € 237.746,45 €
davon tragen
NAH SH 187.800,00 € 118.800,00 €
Aumühle 187.911,00 € 118.946,45 €.
Fördermittel von 252.000,00 € wurden bereits ausgezahlt
abzüglich von 192.700,00 € Fördermitteln nach Abrechnung 2018 ist eine
Überzahlung von 59.300,00 € entstanden.
Das Land Schleswig-Holstein – Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr - hat mit Erlass vom 19.06.2018 den Betrag von 59.300 € zurückgefordert.
Dieser Betrag wäre bis zum 03.08.2018 an die Landeskasse zu zahlen. Hierauf wurde eine Fristverlängerung bis zum 03.09.2018 betragt, damit die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23.08.2018 über die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe beraten und ggfls. beschließen kann.
Der zu erstattende Betrag von 59.300,00 € ist mit 5. V. H. über dem jeweiligen Basiszinssatzung für das Jahr ab dem 18.11.2005 zu verzinsen. Hiergegen hat das Amt Hohe Elbgeest Widerspruch eingelegt.
Der Gemeinde Aumühle war es nicht möglich, bereits zu einem früheren Zeitpunkt Rückzahlungen vorzunehmen. Die Abrechnung der Maßnahme erfolgte erst im Jahr 2018 durch die DB Netz AG. Hier wurde erstmals festgestellt, dass ich der Kostenanteil der Gemeinde Aumühle vermindert.
Eine Entscheidung über den Widerspruch liegt noch nicht vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 59.300,00 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 12.2.63000.95040 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Nein | überplanmäßig: | Ja | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,5 kB
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