Beschlussvorlage - 12/104/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Toranlage mit einer Gesamthöhe von 1,60 m mit Torpfeilern mit einer Höhe von180 cm für das Grundstück „Bergstraße 1a“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer blickdurchlässigen Toranlage mit einer Gesamthöhe von 1,60 m mit Torpfeilern mit einer Höhe von 180 cm für das Grundstück „Bergstraße 1a“. Die Gesamthöhe setzt sich aus der Torhöhe von 1,50 m zzgl. der Bodenfreiheit von ca. 8 cm zusammen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Im Bebauungsplan ist im Teil B bei den örtlichen Bauvorschriften unter Ziffer 2.2 festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig sind.

 

Diese Festsetzung wird eingehalten, weil im Bebauungsplan nur Zäune genannt werden. Angaben zu maximale Höhen von Zaun- oder Torpfeiler sind im Bebauungsplan nicht genannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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