Beschlussvorlage - 12/104/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer Toranlage
Bergstraße 1a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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16.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Toranlage mit einer Gesamthöhe von 1,60 m mit Torpfeilern mit einer Höhe von180 cm für das Grundstück „Bergstraße 1a“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer blickdurchlässigen Toranlage mit einer Gesamthöhe von 1,60 m mit Torpfeilern mit einer Höhe von 180 cm für das Grundstück „Bergstraße 1a“. Die Gesamthöhe setzt sich aus der Torhöhe von 1,50 m zzgl. der Bodenfreiheit von ca. 8 cm zusammen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Im Bebauungsplan ist im Teil B bei den örtlichen Bauvorschriften unter Ziffer 2.2 festgesetzt, dass zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig sind.
Diese Festsetzung wird eingehalten, weil im Bebauungsplan nur Zäune genannt werden. Angaben zu maximale Höhen von Zaun- oder Torpfeiler sind im Bebauungsplan nicht genannt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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599,5 kB
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