Beschlussvorlage - 12/107/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Doppelgarage und zwei Gartenhäuser für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.



Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Doppelgarage und zwei Gartenhäuser für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Festgesetzt ist folgendes: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m².

In Ziffer 4.1 ist geregelt, dass pro Wohneinheit maximal 30 m² für Stellplätze und/oder Garagen zulässig sind. Das Wohnhaus hat zwei Wohneinheiten, sodass 60 m² Stellplatzfläche zulässig ist. Die Gesamtstellplatzfläche beträgt 61 m² (2 x Außenstellplatz von 12,5 m² = 25 m² + Garage 36m²).

In Ziffer 4.2 ist geregelt, dass je Grundstück nur eine Zufahrt zulässig. Das Grundstück hat zwei genehmigte Zufahrten. Die zweite Zufahrt ist auch bei einer Grundstücksteilung für die rückwärtige Bebauung zu nutzen.

In Ziffer 4.3 ist festgesetzt, dass Garagen, Stellplätze, Carports und sonstige Nebenanlagen einen Mindestabstand von 1,5 m von der Grundstücksgrenze einhalten müssen. Dies ist auch erfüllt.

Allerdings ist in Ziffer 3.1 geregelt, dass die rückwärtigen Grundstücksflächen in einem Abstand von mind. 5 m zur Grundstücksgrenze von Bebauung freizuhalten sind. Ob diese Regelung eingehalten wird, ist von der Bauaufsicht zu prüfen, weil das Grundstück in zwei Flurstücke geteilt wurde und damit der Verlauf der rückwärtigen Grundstücksgrenze nicht eindeutig ist. Die Klärung des Sachverhaltes mit der Bauaufsicht bis zur Bauausschusssitzung wird angestrebt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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