Beschlussvorlage - 12/108/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Kiefern auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Fällung von zwei Kiefern auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Reduzierung der Ersatzanpflanzung von vier Laubbäume auf zwei Laubbäume für dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“.

 

 

Für die gefällten Kiefern ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung von zwei Kiefern auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 53a“. Die Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Nach dem B-Plan sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Bäume, die zur Gefahrenabwehr, wegen Krankheiten oder sonstiger Schäden gefällt werden müssen, sind im Verhältnis 1:2 zu ersetzen.

 

Weiterhin wird ein Befreiungsantrag auf Reduzierung der Ersatzanpflanzung von vier Laubbäumen auf 2 Laubbäumen gestellt, da aufgrund der Grundstücksgröße nicht ausreichend Fläche zur Verfügung steht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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