Beschlussvorlage - 12/116/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Baugenehmigung für den Umbau und die Modernisierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Überschreitung der GRZ für das Grundstück Oberförsterkoppel 1.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für den Umbau und die Modernisierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“ zu erteilen.


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für den Umbau und die Modernisierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Oberförsterkoppel 1“. Neben dem Innenumbau sind die Erstellung einer überdachten Hauseingangssituation und die Erweiterung einer bestehenden Balkonanlage geplant.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Im Bebauungsplan ist festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m².
Die Grundfläche des Gebäudes erweitert sich durch die Eingangsüberdachung um 3,60 m². Insgesamt beträgt die GRZ 0,17. Die anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind durch den Umbau nicht betroffen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...