Beschlussvorlage - 12/117/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer zum Erhalt festgesetzten Eiche auf dem Grundstück „Bergstraße 9“.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer zum Erhalt festgesetzten Eiche auf dem Grundstück „Bergstraße 9“. Der Baum hat einen Stammumfang von 2,12 m, gemessen in einem Meter Höhe. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“.

Die im Antrag zusätzlich aufgeführten Pappeln sind nicht gemäß B-Plan geschützt. Mit einem Stammumfang von 1,69 m und 1,67 m unterliegen sie auch nicht dem Naturschutzgesetz. In der Baumschutzsatzung Aumühle ist unter § 2 Abs. 2 geregelt, dass Pappeln nicht nach der Satzung geschützt sind. Es wird daher keine Fällgenehmigung für die Pappeln benötigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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