Beschlussvorlage - 12/132/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage Errichtung eines Einfamilienhauses
Otternweg 11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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16.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“ eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich
der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“ eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ in Aussicht zu stellen.
Hinweis:
Sollte der Bauausschuss eine Ausnahme von der Veränderungssperre zulassen, muss die Ersatzanpflanzung zwingend parallel geregelt werden, weil dieses Einfluss auf die Größe des möglichen Baufeldes hat.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Otternweg 11“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Für diesen Bereich gilt seit Oktober 2017 eine Veränderungssperre. Ziele des Bebauungsplanes sind u.a. die Festlegung von konkreten Baufeldern und die Überarbeitung der Festsetzung zum Erhalt der Bäume.
Auf dem Grundstück „Otternweg 11“ wurden in diesem Jahr rechtswidrig 18 Bäume gefällt, die nach dem Bebauungsplan Nr. 2 „Kuhkoppel“ zum Erhalt festgesetzt waren. Die Höhe der Festsetzung der Ordnungswidrigkeit durch den Kreis ist bisher nicht abschließend geregelt. Nach der bisherigen Auffassung der Gemeinde sollte dies vor der weiteren Überplanung geklärt sein, damit auch eine Regelung der Ersatzanpflanzung möglich ist.
Nach dem bisherigen Bebauungsplan müsste der Grundstückseigentümer 36 Laubbäume auf seinem Grundstück pflanzen. Eine Ausgleichzahlung für eine Ersatzanpflanzung auf einem anderen gemeindlichen Grundstück, wie es nach der Baumschutzsatzung Aumühle möglich ist, gilt nicht für diesen Bebauungsplan. Die Gemeinde Aumühle hätte die Möglichkeit sich mit dem Grundstückseigentümer zu einigen und die Anzahl der zu pflanzenden Bäume zu reduzieren, wenn die Qualität der Ersatzanpflanzung deutlich höher ist als nach der Baumschutzsatzung gefordert ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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