Beschlussvorlage - 03/086/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt,

  1. den Wahltag für den Seniorenbeirat auf den ____.____. 2018 festzusetzen und
  2. der Gemeindewahlleiterin (Bürgermeisterin) folgende Mitglieder für den Wahlvorstand vorzuschlagen:

 

a)     ________________________________

 

b)     ________________________________

 

c)     ________________________________

 

d)     ________________________________

 

e)     ________________________________
 


Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wahlzeit des jetzigen Seniorenbeirates ist bereits abgelaufen. Die Wahlzeit beträgt 3 Jahre. Daher ist nun der Wahltermin entsprechend der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates (§ 6 Abs. 1) durch die Gemeindevertretung festzusetzen. Gleichzeitig sind der Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin Vorschläge für die in den Wahlvorstand zu berufenden Mitglieder zu machen.

 

Unter Berücksichtigung der in der Satzung vorgegebenen Termine und der Wahlzeit des Seniorenbeirates könnte der Wahltermin Ende November 2018 stattfinden. Vorgeschlagen wird der 22.11.2018 als Wahltag.

 

Aus diesem Termin würde sich folgender Zeitplan ergeben:

11.09.2018 –  Beschlussfassung GV über Satzungsänderung und Wahltermin

12.09.2018 –  Ausfertigung und Bekanntgabe der 3. Satzungsänderung

14.09.2018 –  Bekanntgabe des Wahltermines mit Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen

Sept. 2018 –  Berufung der Mitglieder des Wahlvorstandes

10.10.2018 – Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

22.11.2018 – Wahltermin (wobei es sich um eine Briefwahl handelt und die Wahlberechtigten bis zu diesem Tag gewählt haben müssen)

23.11.2018 – Sitzung Wahlvorstand mit Auszählung der Stimmen

bis 22.12.2018 – Konstituierende Sitzung des Seniorenbeirates

 

Zur Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand, der aus 5 Personen besteht, zu berufen. In analoger Anwendung des Gemeindewahlrechtes sollten die Mitglieder des Wahlvorstandes aus dem Kreis der Wahlberechtigten (Vollendung des 60. Lebensjahres und Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Dassendorf) durch die Gemeindevertretung  vorgeschlagen werden. Die Mitglieder des Wahlvorstandes dürfen nicht gleichzeitig Kandidaten für den Seniorenbeirat sein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. hrl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. hrl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

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