Beschlussvorlage - 12/140/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung einer Terrassenüberdachung
Errichtung einer Einfriedung
Ernst-Anton-Straße 23
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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20.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Einfriedung für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 23“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Einfriedung für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 23“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Die Veränderungssperre ist ausgelaufen. Die Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1g der Landesbauordnung (LBO) sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0 m verfahrensfrei.
Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 7a LBO sind Wände und Einfriedungen bis zu 1,50 m Höhe verfahrensfrei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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395,2 kB
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