Beschlussvorlage - 12/140/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Einfriedung für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 23“ zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Ernst-Anton-Straße/Bürgerstraße“ für die Errichtung einer Terrassenüberdachung und einer Einfriedung für das Grundstück „Ernst-Anton-Straße 23“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Die Veränderungssperre ist ausgelaufen. Die Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1g der Landesbauordnung (LBO) sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0 m verfahrensfrei.

Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 7a LBO sind Wände und Einfriedungen bis zu 1,50 m Höhe verfahrensfrei.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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