Beschlussvorlage - 12/107/2018-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung einer Doppelgarage und zwei Gartenhäuser für das Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt für die Verlegung der beiden Grundstückszufahrten sein gemeindliches Einvernehmen. Die Zufahrten müssen mittig zwischen den Alleebäumen errichtet werden. Die Bestandszufahrt ist zu schließen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Das Bauvorhaben wurde bereits im letzten Bauausschuss am 16.08.2018 beraten und es konnte keine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ durch die Gemeinde Aumühle erteilt werden, weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ eingehalten wurden (siehe Vorlage Nr. 12/107/2018).

Der Bauherr hat daraufhin sein Bauvorhaben umgeplant. An der Größe der Doppelgarage und der Gartenhäuser wurden keine Veränderungen vorgenommen, sondern die Standorte und die Lage der Grundstückszufahrten wurden verändert. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden jetzt eingehalten.  .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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