Beschlussvorlage - 12/146/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Befreiungsantrag für die Fällung einer Kiefer
Am Hünengrab 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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20.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Kiefer für das Grundstück „Am Hünengrab 10“.
Beschluss 2:
Für die gefällte Kiefer ist gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück „Am Hünengrab 10“ vorzunehmen.
Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.
Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag zur Fällung einer gemäß B-Plan Nr. 2 geschützten Kiefer mit einem Stammumfang von 1,85 m für das Grundstück „Am Hünengrab 10“. Seitens des Ordnungsamtes wurde keine Gefahr erkannt, die eine sofortige Fällgenehmigung ohne die Erteilung eines Befreiungsbescheides rechtfertigt.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß B-Plan sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Bäume, die zur Gefahrenabwehr, wegen Krankheiten oder sonstiger Schäden gefällt werden müssen, sind im Verhältnis 1:2 zu ersetzen.
Der Antragsteller möchte als Ersatzanpflanzung zwei Kiefern statt zwei Laubbäume anpflanzen. Bisher wurden auch bei der Fällung von Nadelbäumen als Ersatzanpflanzung Laubbäume gefordert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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799,8 kB
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