Beschlussvorlage - 03/089/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.04.2018 wurde über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Bargkoppel berichtet. Zwischenzeitlich gab es die Rückmeldung von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg, das die Einrichtung der Tempo 30-Zone in der Bargkoppel zwischen den Straßen „Steinberg“ und „Steinerweg“ möglich ist, da es sich hierbei um ein Mischgebiet handelt.

 

Zu beachten ist, dass dann an der Einmündung „Steinberg“ die Vorfahrtregel rechts vor links gelten würde.

 

Von Seiten der Verwaltung gibt es keine verkehrsrechtlichen  Bedenken zur Einrichtung der Tempo 30-Zone.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

ca. 500,00 € für Beschilderung

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.1.63000.51100

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja

überplanmäßig:

Nein

außerplanmäßig:

Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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