Beschlussvorlage - 03/093/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Dassendorf wird ermächtigt, für die Geltendmachung gemeindlicher Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Neubau der A25/ B5 Ortsumgehung Geesthacht“ einen Anwalt zu beauftragen.

 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf nimmt die im Sachverhalt aufgeführten gemeindlichen Einwende zum Planfeststellungsverfahren „Neubau der A25/ B5 Ortsumgehung Geesthacht“ zustimmend zur Kenntnis.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Für den Neubau der A25/ B5 Ortsumgehung Geesthacht wird ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt.

 

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.08.2018 bis zum 26.09.2018 zur Einsichtnahme im Amt Hohe Elbgeest aus. Einwendungen können bis zum 24.10.2018 erhoben werden.

 

Für die Geltendmachung gemeindlicher Belange, ist es beabsichtigt einen Anwalt zu beauftragen.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Dassendorf beabsichtigt folgende gemeindliche Einwende einzureichen:

 

1. Der Bau der Ortsumgehung Geesthacht wird (entsprechend auch der prognostizierten Verkehrszahlen) zu erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der B 207 und der L314 durch Dassendorf führen. Somit sind gemeindliche Belange betroffen.

Das höhere Verkehrsaufkommen führt zu mehr Lärmbelastung (siehe Lärmaktionsplan für den Bereich der B 207) und Schadstoffbelastung. Die Sicherheit des Schulweges (Radweg an der L314 verläuft direkt an der L314) muss beachtet werden.

 

2. Die L 314 führt auf beiden Seiten Wohnbebauung. Der östliche Bereich (Hasenwinkel, Im Winkel, Gartenweg) hat schon heute erhebliche Probleme, zur auf der westlich der L314 gelegenen Infrastruktur (Kita, Schule) zu gelangen. Die Gemeinde sieht hier künftig eine weitere sichere Querung auf der Höhe Hasenwinkel als notwendig an.

 

3. Erst ein Weiterbau der Ortsumgehung Geesthacht, der dann eine Verbindung mit der Verlängerung der A 21 bei Schwarzenbek herstellen könnte, könnte für Dassendorf Entlastung bringen. Der Bau dieser Verbindungsstrecke ist daher zeitnah anzustreben.

 

4. Die Ausführungen in den Planunterlagen zum Verkehr nach Norden sind methodisch und rechnerisch nicht nachvollziehbar.

 

5. Auf die umweltfachlichen Einwendungen der Umweltverbände (z.B. BUND) wird vollinhaltlich Bezug genommen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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