Beschlussvorlage - 03/096/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Tannenweg 27
Fällung eines Baumes (Rotbuche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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09.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällen eines Baumes (Rotbuche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück Tannenweg 27“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm soll auf dem Grundstück „Tannenweg 27“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist eine Buche vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Rotbuche) auf dem Grundstück „Tannenweg 27“ gestellt.
Von den Antragstellern liegt bis jetzt kein Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 1.5 mit der Kennzeichnung des hier zur Fällung beantragten Baumes vor. Seitens der Verwaltung wurde aufgrund der im beigefügten „Gutachterlichen Kurzbefund“ vorhandenen Bilder eine Kennzeichnung im Auszug des Bebauungsplanes Nr. 1.5 vorgenommen.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1.5
der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 –
bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen/Neuanpflanzungspflicht
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.5 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Tannenweg 27“ nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, eine Buche als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
