Beschlussvorlage - 12/161/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme der Gemeinde Aumühle am European Energy Award
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Jennifer Schnepper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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25.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Aumühle beschließt die Teilnahme am European Energy Award im Rahmen des Projektes ‚Compete4SECAP‘ mit Prozessbegleitung durch die Klimaschutzmanagerin des Amtes.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Amt nimmt derzeit an dem europaweiten und von der EU geförderten Projekt ‚Compete4SECAP‘ teil, dessen Ziel es ist, Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klima- und Energiepolitik zu unterstützen. Ein Teil des Projektes ist es, den sogenannten eea-Prozess zu durchlaufen, an dessen Ende eine mögliche Zertifizierung und Auszeichnung der teilnehmenden Gemeinde gemeinsam mit dem Amt steht.
Der European Energy Award (eea) ist ein Prozess bzw. Instrument, mit dem auf kommunaler Ebene klimarelevante Aufgaben in sechs Maßnahmenbereichen (Entwicklungsplanung/ Raumordnung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung/ Entsorgung, Mobilität, Interne Organisation, Kommunikation/ Kooperation) umgesetzt, gesteuert und kontrolliert werden können. Der eea-Prozess vollzieht sich in vier Schritten: 1. Ist-Analyse, 2. Erstellen des energiepolitischen Arbeitsprogrammes (EPAP), 3. Umsetzung der Projekte aus dem EPAP und 4. Auditierung, Zertifizierung und Auszeichnung. Der Prozess soll im September 2020 abgeschlossen sein.
Das Projekt ‚Compete4SECAP‘ ermöglicht die kostenfreie Teilnahme am eea inklusive seiner Management Tools und Arbeitsunterlagen sowie die angestrebte Erstzertifizierung. Somit entstehen für die Teilnahme keine weiteren Kosten für die Gemeinde Aumühle oder das Amt. Die Zuständigkeit für die Bestandserfassung und die Prozessbegleitung liegen beim Amt bzw. bei der Klimaschutzmanagerin, sodass die Gemeinde Aumühle auch an dieser Stelle nicht verwalterisch oder konzeptionell tätig werden muss.
Die Gemeinde Aumühle kann bereits vom ersten Schritt, der Bestandsaufnahme, profitieren und so eine systematische und grundlegende Erfassung ihrer Klimaschutzaktivitäten gemeinsam mit dem Amt durchführen.
Das aus der Bestandsaufnahme abzuleitende und umzusetzende EPAP ermöglicht einen auf die Gemeinde Aumühle abgestimmten und erreichbaren Klima- und Energiefahrplan umzusetzen und kann auch zur Beantragung von Fördergeldern für einzelne Maßnahmen hilfreich sein und vorgezeigt werden.
Die am Ende des Prozesses stehende anzustrebende Zertifizierung und Auszeichnung der Gemeinde und des Amtes kann letztlich öffentlichkeitswirksam kommuniziert werden. Die Gemeinde Aumühle nimmt so exemplarisch und stellvertretend für die Amtsgemeinden sowie als eine der wenigen Kommunen in Schleswig-Holstein bzw. im Norden Deutschlands an einem europaweit be- und anerkannten Zertifizierungsprozess für Klimaschutz und effiziente Energienutzung teil.
Auf der Sitzung der Gemeindevertretung wird der eea-Prozess von der Klimaschutzmanagerin detailliert erläutert und mit einer Powerpointpräsentation vorgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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735,6 kB
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