Beschlussvorlage - 12/153/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bauantrag für die Maßnahme im Montessori

Kinderhaus zu stellen. Die Finanzierung der Kosten für den Architekten erfolgt zunächst

durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, später aus dem Haushalt 2019.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Architekten mit den Leistungsphasen 3 bis 9 zu

beauftragen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In der Anlage wird der Gemeindevertretung ein Richtlinienentwurf zur Kenntnis gereicht.

 

Ein Aufruf zur Antragstellung wird für Ende Oktober 2018 erwartet.

 

In Betracht kommt für die Gemeinde Aumühle, die Finanzierung der baulichen Erweiterung des Montessori-Kinderhauses zu beantragen.

In den Richtlinien sind kurze Zeitfenster zur Fertigstellung genannt. Um die darin genannten Zeiten überhaupt einhalten zu können, ist es erforderlich, einen Bauantrag noch in 2018 zu stellen, sodass im Frühjahr mit dem Bau begonnen werden kann.

 

Am 19.04.2018 hat die Gemeindevertretung zur Baumaßnahme nach Vorberatung in den Fachausschüssen beraten.

 

Auszug aus dem Protokoll:

 

Zu TOP 8 Beschluss zur Baumaßnahme am Montessori-Kinderhaus12/040/2018

 

Herr Gemeindevertreter Johannsen schlägt vor, eine parallele Förderung durch die Aktiv-

Region zu prüfen. Ein Förderantrag beim Kreis Herzogtum Lauenburg wurde bereits gestellt.

Die Architektenleistungen sind dann nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

Nach ausführlicher Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Baumaßnahme im Montessori Kinderhaus voranzutreiben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Fördermaßnahmen zu prüfen und zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt: 17

Ja-Stimme(n): 17

Nein-Stimme(n): 0

Enthaltung(en): 0

 

Zuständig für die KiTa-Finanzierung sind nach Vorgaben des Kindertagesstättengesetz das Land, der Kreis, die Standortkommune und der Träger der KiTa. Aus diesem Grund ist eine Förderung über Mittel der Aktivregion ausgeschlossen.

Auf die Anfrage aus der Gemeindevertretung wurde bereits durch das Amt HEG geantwortet.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja vgl. dazu Ausführungen in der Beratungsvorlage 12/040/2018

 

Die Ausgaben von 394.500 Euro können, bei Bewilligung, durch Einnahmen i.H.v. 300.000 Euro (Höchstgrenze der Förderung pro Maßnahme) teilweise finanziert werden.

 

 

 

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Anlagen

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