Beschlussvorlage - 12/149/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"
- Gestattungsvertrag für die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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25.10.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag BA:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt den Gestattungsvertrag für die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag GV:
Die Gemeindevertretung Aumühle nimmt den Gestattungsvertrag für die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Bebauungsplan Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße" zur Kenntnis.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag auf Waldumwandlung zu stellen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stellplatzanlage, die Erweiterung des Spielplatzes und das Pfadfinderhauses sollen auf Flächen gebaut werden, die nach dem Landeswaldgesetz als Waldflächen eingestuft werden. Hierfür ist eine Waldumwandlung notwendig. Da die Gemeinde über keine eigenen geeigneten Flächen verfügt auf der sie eine Waldaufforstung vornehmen kann, wird die Maßnahme auf Flächen der Stiftung Naturschutz im Gemeindegebiet Escheburg durchgeführt. Die Kosten für die Maßnahme sind von der Gemeinde Aumühle zu tragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: 52.035,18 | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: 1 61000 65500 999 |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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725,2 kB
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