Beschlussvorlage - 03/116/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 – 9. Änderung bezüglich der Grundflächenzahl (GRZ I und GRZ II) für den An- und Umbau des Dachgeschosses, Neubau von 3 Dachgauben sowie einer Außentreppe mit Balkon auf dem Grundstück „Heidekamp 1“, zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Es wurde ein Antrag auf An- und Umbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, Neubau von 3 Dachgauben sowie einer Außentreppe mit Balkon auf dem Grundstück Heidekamp 1“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19 –
9. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

Im o.g. Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl, die sogenannte GRZ I von 0,15 festgesetzt. Diese GRZ I bezieht sich auf die Hauptgebäude. Hinzukommen können 50 % von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (0,15 x 50% = 0,225), der sogenannten GRZ II für alle sich auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen einschl. Zufahrten, Zuwegungen und Nebenanlagen.

 

Hierzu wird nun eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 –
9. Änderung bzgl. der Grundflächenzahlen (GRZ I und GRZ II) beantragt.

Durch die vorhandenen Bestandsbebauungen liegt bereits jetzt schon eine GRZ I von 0,18 und eine GRZ II von 0,29 vor. Daraus ergibt sich derzeit eine Überschreitung von 0,03 bzw. 0,065. Durch die geplante Baumaßnahme für die Außentreppe mit Balkon erhöht sich die GRZ I und die GRZ II  um weitere 0,01 auf 0,19 bzw. 0,30.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007. Diese wird durch die Baumaßnahmen jedoch nicht berührt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

 

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