Beschlussvorlage - 12/183/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Widerspruch Einfriedung
Ernst-Anton-Straße 23
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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29.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Bürgerstraße / Ernst-Anton-Straße“ für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 103 cm für das Grundstück Ernst-Anton-Straße 23 zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle hatte bereits den Antrag für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 103 cm für das Grundstück Ernst-Anton-Straße 23 im Bauausschuss am 20.09.2018 beraten. Der Antrag wurde seitens des Bauausschusses mit der Begründung abgelehnt, dass diese Art der Zäune nicht ortsüblich ist und der Antragsteller sich bei der Auswahl an die in der Umgebung üblichen Zäune angleichen sollte.
Gegen diesen Beschluss legt der Antragsteller einen Widerspruch ein. Anhand von Fotos belegt er, dass es kein einheitliches Bild an Zäunen gibt. Selbst die Schule in der unmittelbaren Nachbarschaft hat als Einfriedung einen Doppelstabmattenzaun.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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903,1 kB
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