Beschlussvorlage - 12/184/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit Pultdach und Carportanlage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 14 Abs. 2 BauGB für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der geschützten Bäume. Es dürfen nur die Bäume gefällt werden, die im Rahmen der Bauvoranfrage für den vorderen Grundstücksbereich beschieden wurden. Die Bäume Nr. 15 und 18 dürfen nicht gefällt werden.

Für die gefällten Bäume Nr. 9, 10, 11, 12, 13 und 14 ist gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ vorzunehmen.

Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 12 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18- 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.

 

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauvorhabens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Lageplan, Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Wohnhauses mit Carportanlange auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit Pultdach und Carportanlage auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39“. Der Standort des Wohnhauses und die zu fällenden Bäume wurden im Bauausschuss am 16.08.2018 beraten und mit Vorbescheid vom 04.09.2018 beschieden.

 

Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde nicht über die Firsthöhe, Dachform und –neigung, die Art der Dacheindeckung oder die Art der Außenfassadengestaltung beschieden.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Die 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 befindet sich derzeit in Aufstellung und es wurde eine Veränderungssperre erlassen.

 

Der Antragsteller plant ein eingeschossiges Wohnhaus mit Pultdach. Die Dachneigung beträgt ca. 10° und die Dacheindeckung soll mit Zinkblech ausgeführt werden. Die Firsthöhe beträgt zur Straßenseite 4,70 m. Die Außenfassade soll in Holzschalung ausgeführt werden. Im bisherigen Bebauungsplan sind zu diesen Punkten keine textlichen Festsetzungen vorhanden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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