Beschlussvorlage - 12/185/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Veränderung des Oberflächenbelages der bestehenden Zufahrt für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 23“ zu erteilen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Veränderung des Oberflächenbelages der bestehenden Zufahrt für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 23“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“. Im Bebauungsplan ist geregelt, dass auf den privaten Grundstücksflächen Gehwege, Zufahrten und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen sind. Im Bebauung ist der Baum im Bereich der Zufahrt zum Erhalt festgesetzt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...