Beschlussvorlage - 12/186/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses
Sachsenwaldstraße 14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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29.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 14.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 11. Derzeit wird aber das Bauvorhaben noch nach § 34 BauGB beurteilt. Die Veränderungssperre für den Bereich ist ausgelaufen. Eine Erhaltungssatzung ist nicht vorhanden.
Im zukünftigen B-Plan ist für eine rückwärtige Bebauung ein Baufeld vorgesehen. Das Wohnhaus befindet sich innerhalb des Baufeldes. Auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 8 gibt es bereits ein Wohnhaus in zweiter Reihe mit einem Abstand von ca. 36 m zur vorderen Grundstücksgrenze. Das geplante Wohnhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 14 hat einen Abstand von ca. 39 m zur vorderen Grundstücksgrenze.
Im B-Plan 11 ist eine GRZ von 0,3 geplant, dieser Wert wird eingehalten. Die geplante textliche Festsetzung, dass Carports, Garagen und Stellplätze einen Mindestabstand von 3,0 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten sollen, wird nicht eingehalten. Der Abstand beträgt ca. 1,5 m.
Da aber der B-Plan noch nicht rechtskräftig ist, ist dies kein Versagungsgrund für das gemeindliche Einvernehmen.
Bei den Bäumen die gefällt werden sollen, handelt es sich um Nadelbäume, welche nicht nach der Baumschutzsatzung geschützt sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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648,7 kB
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