Beschlussvorlage - 12/179/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. für das Haushaltsjahr 2019 einen Personalkostenzuschuss für eine Küchenfachkraft i.H.v. max. 20.000,00 Euro zu gewähren.

 

Der Bewilligungsbescheid ist mit folgenden Nebenbestimmungen zu versehen:

Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 15.02.2020 zu erbringen.

Nicht benötigte Mittel sind der Gemeinde zu erstatten.

 

Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e. V. hat schriftlich einen Antrag auf Finanzierung der Küchenkraft für den VfGA für das Haushaltsjahr 2019 gestellt. Beantragt wird die Finanzierung im Haushaltsjahr 2019 mit einem Gesamtbetrag i.H.v. bis zu 20.000,00 Euro.

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Anmeldezahlen und dadurch einhergehender Erhöhung der Arbeitszeit und des Stundenlohnes erhöht sich der beantragte Betrag gegenüber den Vorjahren von 13.900 Euro.

 

Bislang wurde der Antrag jährlich gestellt und durch die Gemeinde gewährt.

 

 

Der Verein hat einen weiteren Zuschussantrag auf Finanzierung einer neuen Leitungskraft gestellt.

Für 2019 wird ein Zuschuss i.H.v. 10.400 Euro beantragt:

 

BruttoArbeitslohn 2.600 Euro  davon 50% Zuschuss durch die Gemeinde

Zeitraum Juli bis Dezember 2019  1.300 Euro x 6 Monate = 7.800 Euro

 

Für die Monate Juli und August wird ein weiterer Zuschuss für die scheidende Leitungskraft beantragt, um die Einarbeitung / Übergabe zu ermöglichen:

2 x 1.300 Euro = 2.600 Euro

 

Bei einem Personalkostenzuschuss i.H.v. ca. 1.300 Euro mtl. über Dezember 2019 hinaus würde sich der Gemeindezuschuss auf jährlich 15.600 Euro erhöhen – zzgl. Küchenfachkraft (20.000 Euro).

 

Wie aus der Anlage zu entnehmen ist, liegt der Zuschuss der Gemeinde für die Schulkindbetreuung im Jahr 2018 bei ca. 80 Euro je Schüler/-in.

Bei einer Erhöhung des jährlichen Personalkostenzuschusses von derzeit 13.900 Euro auf zukünftig 20.000 Euro würde sich der gemeindliche Schulkostenanteil auf ca. 115 Euro je Schüler/-in erhöhen; bei einem jährlichen Personalkostenzuschuss i.H.v. 35.600 Euro auf 203 Euro je Schüler/-in.

 

Mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule erhöht sich der Landeszuschuss an den Verein von ca. 9.000 Euro jährlich auf ca. 12.000 Euro jährlich.

 

Das Amt HEG empfiehlt der Gemeinde den jährlichen Zuschuss an den Verein auf eine finanzielle Unterstützung für die Küchenfachkraft zu beschränken; vor allem auch, weil derzeit noch nicht absehbar ist, ob die Gemeinde als Schulträgerin in Zukunft eine Sozialermäßigungsregelung treffen wird müssen. (Siehe dazu auch das Konzept zur Offenen Ganztagsschule unter Pkt. 4: Verein und Schulleitung haben darin festgelegt, dass die Gemeinde finanzielle Unterstützung auf Antrag gewährt – ein Beschluss der Gemeinde liegt jedoch nicht vor.)

 

Eine Finanzierung der ungedeckten Kosten des Vereins kann durch Neufestlegung der Elternbeiträge erfolgen.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja siehe Ausführungen im Sachverhalt

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

Einnahmen:

Ausgaben:

30.400 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.1.21100.70000.

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


35.600 €

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt 2019 werden Mittel eingeplant:

Ja

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...