Beschlussvorlage - 12/182/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule an der Fürstin-Ann-Mari-von-Bismarck-Schule in Trägerschaft des Vereins feste Grundschulzeiten Aumühle e.V, zum 01.08.2019.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Antrag beim Land zu stellen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verein feste Grundschulzeiten Aumühle e.V, hat zusammen mit der Schulleitung ein pädagogisches Konzept für die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule entworfen.

 

Zur Umsetzung dessen bedarf es keiner baulichen Veränderung.

 

Mit der Offenen Ganztagsschule rücken Verein und Schule näher zusammen. Aus diesem Grund ist zwingend ein Beschluss der Schulkonferenz erforderlich. Dieser ist bereits gefasst worden (siehe Anlage).

Die Schule erhält zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule ein zusätzliches Kontingent von zwei Lehrerwochenstunden.

Das Konzept ist durch Jugendamt, Schulamt und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu genehmigen.

Der Entwurf wurde bereits allen zu beteiligenden Behörden vorgelegt, damit der Antrag fristgerecht und korrekt gestellt werden kann. Es sind noch Änderungs-/ Ergänzungsbedarfe einzuarbeiten.

In dem anliegenden Entwurfsstand sind Randnotizen (S1 ff.) durch das Amt HEG aufgenommen worden. Jugendamt und Schulamt haben ebenfalls Korrekturbedarfe angekündigt.

 

Der Antrag auf Genehmigung einer Offenen Ganztagsschule ist durch die Gemeinde als Schulträgerin zu stellen, spätestens bis 31.03.2019.

 

Erforderlich ist noch eine Entscheidung der Gemeinde als Schulträgerin, ob der Antrag gestellt werden soll.

 

In der Anlage wird den Gremien neben dem Beschluss der Schulkonferenz, der aktuelle Entwurf des päd. Konzeptes, ein Muster des Landes für den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde als Schulträgerin und dem Verein als Träger der Offenen Ganztagsschule gereicht.

 

Über den konkreten Inhalt der Kooperationsvereinbarung sollte zusammen mit dem Verein Einigkeit erzielt werden.

Parallel dazu werden die Rückmeldungen vom Schulamt, Jugendamt und Ministerium zum Entwurfsstand des pädagogischen Konzeptes zur Überarbeitung gebracht (Schulleitung zusammen mit Verein).

 

In den kommenden Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport sollten die Einzelheiten konkreter Regelungen zur Kooperationsvereinbarung bestimmt werden.

Durch den Finanzausschuss sollte geklärt werden, ob ein regelmäßiger gemeindlicher Zuschuss in der Kooperationsvereinbarung festgelegt werden soll oder stattdessen ein Zuschuss nur durch Sozialermäßigung gewährt wird.

 

Bei der hiesigen Beschlussfassung für die Antragstellung ist dies noch nicht erforderlich.

 

Ein Beschluss zum pädagogischen Konzept durch die Gemeinde als Schulträgerin ist nicht erforderlich.
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Noch nicht (siehe konkreter Beschluss zu Zuschüssen und später beim Beschluss der Kooperationsvereinbarung)

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...