Beschlussvorlage - 12/193/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung / Ersatzbeschaffung von Tablets
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt I.0 - Hauptamt, Büroleitung
- Bearbeitung:
- Annette Barth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Durchführung der papierlosen Gremienarbeit beschließt die Gemeindevertretung Aumühle in Bezug auf die Nutzung von Tablets folgende Regelung:
a) Den kommunalpolitisch tätigen Mitgliedern der Gemeinde Aumühle wird die Nutzung von privaten Tablets zur Erledigung der papierlosen Gremienarbeit gestattet. Als Entschädigung für die Nutzung von privaten Geräten wird
- für Mitglieder der Gemeindevertretung eine monatliche Pauschale in Höhe von 15,- € und
- für bürgerliche Ausschussmitglieder eine monatliche Pauschale von 10,- €
für die Dauer von 3 Jahren gewährt.
Die Gewährung der monatlichen Pauschale ist an die aktive Ausübung einer kommunalpolitischen Tätigkeit gebunden.
Zum Ende der laufenden Wahlzeit soll diese Regelung überprüft werden.
Seitens des Amtes werden – wie gewohnt – die Zugangsdaten zu Allris bereitgestellt. Das Installieren der App obliegt dem Eigentümer des Gerätes.
Alternativ:
Das Amt Hohe Elbgeest beschafft für die Gemeinde Aumühle neue Tablets zu einem Anschaffungspreis von rund 250,- € pro Gerät. Es wird eine Nutzungsdauer von 4 Jahren angesetzt. Die Mittel zur Anschaffung werden in den Haushalt 2019 des Amtes eingestellt.
Die Geräte werden durch das Sekretariat des Amtes vorbereitet (Installation der App), die Zugangsdaten werden für die Nutzer/innen bereitgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Aumühle beteiligt sich seit einiger Zeit in Teilen am papierlosen Gremiendienst. Zur Durchführung werden den Mitgliedern der kommunalpolitischen Gremien Tablets zur Verfügung gestellt.
Dem Amt wurde dabei zurückgespiegelt, dass die ausgegebenen Geräte vielfach nicht den Erwartungen entsprechen und keine allgemeine Zufriedenheit erzielt werden könne.
Die Verwaltung schlägt daher zwei Alternativen zur Abhilfe vor, die jeweils im Beschluss unter a) und b) zu finden sind.
Die Gemeinde wird gebeten, im Rahmen der Gemeindevertretung einen mehrheitlichen Beschluss über das weitere Verfahren bzw. eine der beiden vorgeschlagenen Varianten herbeizuführen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja (Amtshaushalt) |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 15 € x 12 Mon. = 180 €/Jahr/Mitglied GV 10€ x 12 Mon. = 120 €/Jahr/bgl. Mitglied |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 01/1.00000.40000 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: | Ja (für Ersatzbeschaffungen) und Nein (für die Gewährung von Entschädigungen)
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Im Amtshaushalt sind unter der Haushaltsstelle 1.02000.52000 – Geräte, Ausstattungs-und Ausrüstungsgegenstände – Mittel in Höhe von 10.000 € für die Ersatzbeschaffung von Tablets vorgesehen. Hintergrund dieser Mitteleinwerbung war der Gedanke, in jedem Jahr zukünftig Tablets auszutauschen beginnend mit den ältesten Geräten in der Gemeinde Aumühle. Wird stattdessen nun eine Entschädigung für die Nutzung privater Geräte gewährt, ist diese aus der Haushaltsstelle 1.00000.40000 zu zahlen. Diese Haushaltsstelle ist mit 20.000 € beplant, die für Sitzungsgelder etc. benötigt werden. Die fehlenden Mittel für die Entschädigungszahlungen für die Laptopnutzung müsste in einem Nachtragshaushalt berücksichtigt werden, wobei die oben genannten 10.000 € umgewidmet werden könnten, wenn es keine Ersatzbeschaffungen von Tablets geben sollte. Gesamtsummen für den Amtshaushalt können erst nach Beschlussfassungen in allen Gemeindevertretungen berechnet werden.
