Beschlussvorlage - 12/167/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßensanierung und -unterhaltung
hier: Generalbeschluss zur Einführung eines Kleinvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Patrick Klammroth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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22.11.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Einführung von Kleinverträgen für die Durchführung von kleineren Straßensanierungsmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen an wassergebundenen Wegen, Banketten etc. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Bürgermeister wird ermächtig, nach erfolgter Ermittlung des wirtschaftlichsten Anbieters alle notwendigen Aufträge zur Einführung eines Kleinvertrages sowie entsprechende Aufträge zur Durchführung von Maßnahmen zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurden Straßensanierungsmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen sowie Instandsetzungsarbeiten aus folgenden Gründen gemeindeübergreifend geplant und ausgeschrieben:
1.) Die höheren Massen ließen wirtschaftlichere (günstigere) Einheitspreise erwarten
2.) Das höhere Gesamtauftragsvolumen sorgt für wirtschaftlichere Ingenieur- und Planungskosten
3.) Der Betreuungsaufwand der Amtsverwaltung für die Durchführung der Projekte wurde durch die Zusammenlegung der Einzelmaßnahmen reduziert.
In der Vergangenheit ist es jedoch aufgrund verschiedenster Aspekte immer wieder zu Verzögerungen im Bereich der Planung und Durchführung der Maßnahmen gekommen. Aus diesem Grunde wird von vielen Gemeinden die Einführung eines Kleinvertrages für die Abwicklung derartiger Maßnahmen angestrebt.
Durch die neueste Novellierung der Vergabeordnung für Bauleistungen, welche nun auch Rahmenverträge, wie z.B. Kleinverträge, beinhaltet, sind die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf eine rechtskonforme Vergabe geregelt.
Die Einführung von Kleinverträgen ist nur wirtschaftlich interessant, wenn die voraussichtlichen Auftragsvolumen entsprechend groß ausfallen.
Dies bedeutet, dass im besten Fall alle Amtsgemeinden sich diesen anschließen.
Um eine für jede Gemeinde zufriedenstellende Lösung zu finden, werden die Firmenlisten mit den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der jeweiligen Gemeinde abgestimmt.
Den Zuschlag erhält, wie bei jeder anderen Ausschreibung, der wirtschaftlichste Bieter.
Die zurzeit angedachten Kleinverträge sollen folgende Arbeiten beinhalten:
- bitumgebundene Flächen
- Pflasterflächen
- Fahrbahnbefestigungen /-einfassungen /-einbauten
- Wasserläufe
- wassergebundene Wegen/Straßen
- Banketten
- Knick und Gehölz
- Grabenpflege
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Die Aufträge werden sukzessiv im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt. Für die Bereitstellung über- oder außerplanmäßiger Haushaltsmittel werden entsprechende zusätzliche Beschlüsse eingeholt.
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Nein | außerplanmäßig: | Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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