Beschlussvorlage - 12/190/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus am Bestandshaus auf dem Grundstück „Fasanenweg 8“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für den Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus am Bestandshaus auf dem Grundstück „Fasanenweg 8“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus am Bestandshaus auf dem Grundstück „Fasanenweg 8“. zu erteilen
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Geplant ist ein Anbau am Bestandshaus auf dem Grundstück „Fasanenweg 8“. Das Gebäude soll eine Putzfassade und ein Pultdach mit einer Dachneigung von 4,5°mit einer Blecheindeckung erhalten.


Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Die Aufstellung der 1. Änd. und Erweiterung des B-Planes Nr. 2 befindet sich derzeit im Verfahren. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Im B-Plan ist eine GRZ von 0,15 festgesetzt und nicht wie im Antrag aufgeführt 0,1. Mit dem Anbau hat das Gebäude einen Abstand von ca. 5 m zu vorderen Grundstücksgrenze. Der Abstand ist dann identisch mit dem Wohngebäude auf dem westlichen Nachbargrundstück „Fasanenweg 6/6b“. Gemäß Luftbild sind von dem Bauvorhaben keine geschützten Bäume betroffen. Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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