Beschlussvorlage - 03/132/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Ausnahme gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Baunutzungsverordnung) für die Nutzungsänderung eines Wohnhauses in einen Kleinstbetrieb zur Beherbergung von Handwerkern auf dem Grundstück „Am Wendel 14“, zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wurde ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses in einen Kleinstbetrieb zur Beherbergung von Handwerkern auf dem Grundstück Am Wendel 14“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 c der
Gemeinde Dassendorf.

Im Bebauungsplan Nr. 7c ist „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sind in einem „Allgemeinem Wohngebiet (WA)“
nur ausnahmsweise Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig.

Ausnahmen sollen Ausnahmen bleiben und nicht für eine Vielzahl von Grundstücken möglich werden, denn dadurch würde der Gebietscharakter eines „Allgemeinen Wohngebietes“ verloren gehen.

 

Diese Ausnahme gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO wird hiermit beantragt.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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