Beschlussvorlage - 03/134/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Rotdornweg 17
Neubau eines Einfamilienhauses (Voranfrage)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.01.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag I:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses (Vorschlag 1) auf dem Grundstück „Rotdornweg 17“, zu erteilen.
Beschlussvorschlag II:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses (Vorschlag 2) auf dem Grundstück „Rotdornweg 17“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück „Rotdornweg 17“ gestellt.
Es werden 2 Vorschläge vorgestellt.
Vorschlag 1 wäre eine freistehende Bebauung im hinteren Bereich des Grundstücks.
Hier würde eine „Bautiefe“ auf dem Grundstück entstehen, die in der näheren Umgebung nicht vorhanden ist. Ein separates zweites freistehendes Wohnhaus ist ebenfalls in der näheren Umgebung nicht vorhanden.
Vorschlag 2 wäre ein Anbau einer weiteren Wohneinheit an das bestehende Wohnhaus.
Auf dem Grundstück „Rotdornweg 5“ ist ein Anbau errichtet wurden. In diesem Fall ist ein Abstand zur hinteren Grundstücksgrenze von 10 Metern vorhanden. Bei dem geplanten Anbau wäre ein Abstand zur hinteren Grundstücksgrenze von ca. 8 Metern vorgesehen.
Daraus vergrößert sich ebenfalls die „Bautiefe“.
Das Vorhaben liegt in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Dassendorf und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Demnach ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
