Beschlussvorlage - 03/099/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.04.2018 beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplanes gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Fortschreibung/Überarbeitung des Lärmaktionsplanes vom 20.10.2014 für die Dauer eines Monats zur Mitwirkung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.11.2018 – 07.12.2018.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.


 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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