Berichtsvorlage - 03/136/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasserbeseitigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Kenntnisnahme
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22.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Dassendorf und Hamburg Wasser haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Delegation der hoheitlichen Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung am 28.11.2007 geschlossen. Hamburg Wasser hat in 2008 die Abwasserbeseitigungspflicht für die Gemeinde Dassendorf übernommen, dazu gehörte auch die Entsorgung der dezentralen Entwässerungsanlagen, wie Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben.
Nach Ausschreibung und Vergabe der Abfuhr mussten die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung neu kalkuliert werden, welches eine Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Schmutzwasserbeseitigung zur Folge hat.
Die 2. Änderungssatzung liegt dieser Vorlage bei und tritt am 01.02.2019 in Kraft.
Die Grundgebühr für die Abfuhr von Schlamm wurde von 50,63 Euro auf 52,50 Euro erhöht und die Zusatzgebühr von 36,31 Euro auf 30,00 Euro gesenkt.
Die Grundgebühr für die Abfuhr von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben beträgt nun 50,00 Euro statt 28,58 Euro, die Zusatzgebühr 22,68 Euro statt 10,45 Euro.
Die Gebühr für jeden vergeblichen Abholversuch bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben wurde von 58,17 € pro Entsorgungsvorgang auf 106,50 Euro erhöht.
Die Gemeinde Dassendorf erhält die 2. Änderungssatzung von Hamburg Wasser mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,2 kB
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