Beschlussvorlage - 03/003/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung nebst -Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2019

mit den hier in der Finanzausschusssitzung vorgenommenen Änderungen zu erlassen..

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt hiermit den 1. Entwurf zur Haushaltssatzung nebst - Plan für das Jahr 2019 vor. Die Zahlen resultieren aus den Anmeldungen der Fachämter, den finanzstatistischen Zahlen des Haushaltserlassenes sowie einem gemeinsamen Vorgespräch mit dem Finanzausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin.

 

Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt. Sie sieht keine Kredite oder Verpflichtungsermächtigungen vor. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen darf, bleibt unverändert. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen steigert sich um 1,56 auf 14,38 Stellen. Es fand eine Umrechnung von den pauschalen Stellen in die jeweiligen Entgeltgruppen mit Stellenanteilen statt.

 

In dem Entwurf wurde eine Anpassung der Hebesätze vorgesehen, die im Einklang mit der geänderten Richtlinie zum kommunalen Bedarfsfond steht. Demnach sind als Eingangsvoraussetzung für eventuelle Fehlbedarfszuweisungen die Hebesätze der Grundsteuern B auf 425 %, A auf 380 % und der Gewerbesteuer auf 380 % festzusetzen.

Zusammen bedeutet dies für die Gemeinde etwa eine Steuermehreinnahme von ~160 T€,

welche jedoch auch nicht ausreicht die Finanzierungslücke des Verwaltungshaushaltes zu decken. Das verbleibende Defizit in diesem Entwurf beläuft sich auf ~136 T€.

 

Die folgenden Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt.

Das Defizit im Vermögenshaushalt beläuft sich in 2019 auf ~767 T€ und wird insbesondere durch erforderliche Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen im Bereich

der Regen- und Oberflächenentwässerung von ~500 T€ erklärt. Weiter finden wir weiter die Zuführungen zu den Sonderrücklagen sowie die ordentliche Tilgung. Die verbleibenden 100 T€ verteilen sich auf kleinere investive Maßnahmen.

 

Das Gesamtdefizit in dem beiliegenden Entwurf beziffert sich auf  903.100 €.

 

Nach erfolgten Jahresabschluss 2018 beträgt die allgemeine Rücklage voraussichtlich  1.922.139,42 €. Sie würde somit knapp ausreichend zum Decken des Haushaltes sowie des Finanzplanungszeitraumes sein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und Anlage dargestellt.

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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