Berichtsvorlage - 12/197/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gemeinde Aumühle hat eine Spende in Höhe von 200,- € für das Rathausfest durch die Firma Theodor Schöne GmbH erhalten.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Aumühle entscheidet die Bürgermeisterin / der Bürgermeister über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,- €.

 

Anschließend ist die Gemeindevertretung über die Annahme zu unterrichten.

 

 

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