Berichtsvorlage - 12/007/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

In einer Gemeindewohnung in der Steinstraße hat sich am 31. Dezember 2018 ein Rohrbruch ereignet.

 

Die Wohnung stand unter Wasser, die ersten Arbeiten erfolgten durch die Feuerwehr Aumühle. Es wurden mehrere Trocknungsgeräte in der Wohnung und im Keller aufgestellt.

 

Das Mobiliar der Mieter wurde hierbei fast vollständig zerstört. Die Mieter wurden kurzfristig in einer leerstehenden Gemeindewohnung untergebracht.

 

Die Angebotskosten für die Demontage des vorhandenen Laminatbodens, den Ausbau sowie Entsorgung des alten Holzestrichbodens und die anschließende Wohnungssanierung belaufen sich auf ca. 13.600,00 Euro.

 

Die Verwaltung hat Herrn Bürgermeister Suhk empfohlen diesen Auftrag per Eilent-scheidung über den Verwalter zu vergeben, damit die Arbeiten so schnell wie möglich durchgeführt werden können und um mögliche weitere Schäden mit weiteren negativen Auswirkungen auf die übrigen Wohnungen auszuschließen.

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen, die Ausschüsse und die Gemeindevertretung nehmen die getroffene Eilentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung zur Kenntnis.

 

 

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