Beschlussvorlage - 12/189/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Entwurf des Landschaftsrahmenplans zur Kenntnis und bittet um Prüfung und Berücksichtigung der Gebietsgrenzen und Nutzungen im Flächennutzungsplan von Aumühle in der neuen Planung zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans.

 

Die Gemeinde weist außerdem darauf hin, dass das dargestellte Trinkwassergewinnungsgebiet nicht dem im alten Landschaftsrahmenplan dargestellten Wasserschongebiet entspricht und bittet um erneute Überprüfung der Darstellung.

 

Der Bürgermeister wird in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung eine entsprechende Stellungnahme verfassen und beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein einreichen


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II, III, IV und V aus den Jahren 1998 bis 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27.01.2014 fortgeschrieben bzw. neu gefasst worden.

 

Der neue Planungsraum III (früher die Planungsräume I, II und IV) umfasst die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

 

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans liegt noch bis zum 31.01.2019 öffentlich aus. Stellungnahmen können gegenüber dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung bis zum 28.02.2019 abgebeben werden.

Es ist geplant, die gemeindlichen Stellungnahmen im Bauamt des Amtes Hohe Elbgeest zu sammeln und gebündelt an das Ministerium zu senden.

 

Als Anlage sind die Kartenausschnitte für die Gemeinde Aumühle beigefügt.

 

Im Folgenden wurden die Festsetzungen in den Landschaftsrahmenplänen gegenüber gestellt:

 

Gültiger Landschaftsrahmenplan

Entwurf Landschaftsrahmenplan

 

Karte 1 Blatt 2

Baudenkmal

 

Archäologisches Denkmal

 

Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiet gem. § 23 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 13 LNatSchG

 

Europäisches Netz Natura 2000 gem. § 32 BNatSchG i.V.m. § 23 LNatSchG

Gewässer- und Erholungsschutzstreifen

Trinkwassergewinnungsgebiet

Wasserschongebiet

 

Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem (Schwerpunktbereich)

Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem (Schwerpunktbereich)

 

Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet)

 

Europäisches Vogelschutzgebiet

 

Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Gewässerschutz (Vorrangfließgewässer)

 

Karte 2 Blatt 2

Geplantes Landschaftsschutzgebiet

Gebiet, das die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nach § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG als Landschaftsschutzgebiet erfüllt

Gebiet mit besonderer Erholungseignung

Gebiet mit besonderer Erholungseignung

Schwerpunktbereich für Erholung

 

Gebiete mit besonderer ökologischer Funktion

 

 

Karte 3 Blatt 2

Wald, Erholungswald

Wald > 5ha

Baumschutz (durch Satzung)

 

 

Hochwasserrisikogebiet (HQ200) (§§73,74 WHG) Flusshochwasser entlang der Bille

Geotop

Geotop Billetal zwischen Mühlenrade und Bergedorf Ta033

Regionale Grünverbindung

 

Abgrenzung der baulichen Entwicklung nach Osten

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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