Beschlussvorlage - 12/003/2019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung nebst Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2019 zu erlassen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach vorberatender Sitzung des Finanzausschuss legt die Verwaltung hiermit den 1. Entwurf der Haushaltssatzung nebst Plan für das Jahr 2019 zur Beschlussfassung vor.

 

Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme vor. Der Höchstbetrag, für die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, für die der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, bleibt unverändert. Die Haushaltssatzung weißt Verpflichtungsermächtigungen von 2.750.000 € aus. Diese sollen bereits in diesem Jahr haushaltsübergreifend die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen der Folgejahre sicherstellen. Aufgrund des in den nächsten Jahren erhöhten Finanzierungsbedarfes der Gemeinde ist eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 390 % vorgesehen. Die Hebesätze des Grundsteuer A und der Gewerbesteuer bleiben unverändert.

 

Die Zahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen verändern sich nur geringfügig. Es fand eine Umrechnung von den pauschalen Stellen in die jeweiligen Entgeltgruppen mit Stellenanteilen statt.

 

Die Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- aus auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt und wurden schon teilweise in den Gremien beraten und beschlossen.

 

Das Defizit im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 167.800 €. Der Vermögenshaushalt wird insbesondere durch Ausgaben im Bereich Kita- und Schulbaumaßnahmen geprägt. Das Defizit im Vermögenshaushalt beläuft sich auf 1.231.400 so dass das Gesamtdefizit im vorliegenden Plan durch eine Entnahme aus der Rücklage 1.399.200 € ausgeglichen wird.

 

Die allgemeine Rücklage weist zum 01.01.2018 einen Stand in Höhe von 2.435.285,74 auf. Ein Ergebnis des Jahresabschlusses 2018 ist hier noch nicht berücksichtigt. Es sei erwähnt, dass sich die Gemeinde Aumühle selber die Vorgabe gegeben hat, eine Mindestrücklage in Höhe des Restvaluta Darlehen energetische Sanierung Schule vorzuhalten. Zum 01.01.2018 beträgt das Restvaluta 706.768 .

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt aufgrund des dargestellten Sachverhalten sowie bei liegenden Haushaltsentwurf.

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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