Beschlussvorlage - 12/016/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Hainbuche auf dem Grundstück „Große Straße 14“. Die Ersatzanpflanzung ist gemäß der Baumschutzsatzung Aumühle vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Hainbuche auf dem Grundstück „Große Straße 14“. Der Baum hat einen Stammumfang von 1,70 m gemessen in 1 m Höhe und ist gemäß B-Plan Nr. 9 „Billenkamp“ geschützt. Im Bestandsplan der Bäume handelt es sich um die Nr. 13. Die Baumart wurde falsch kartiert. Es handelt sich nicht um eine Rotbuche, sondern um eine Hainbuche.

 

Begründet wird der Befreiungsantrag wie folgt:

„Die Hainbuche bedrängt zunehmend unser Haus, wobei insbesondere das Dach in Mitleidenschaft gezogen wird. Weiterhin sind durch Wurzeleinwuchs offenbar Schäden im Bereich der nachbarlichen Kanalisation entstanden.“

 

Gemäß Teil B Ziffer 4.1 des Bebauungsplanes ist bei Einzelbäumen die Baumschutzsatzung Aumühle zu beachten. Die Ersatzanpflanzung erfolgt nach den Regelungen der Baumschutzsatzung.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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