Beschlussvorlage - 12/004/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Toranlage mit einer Gesamthöhe von 1,50 m Höhe und einer Breite von 4,10 m für das Grundstück „Bergstraße 5“ zu erteilen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung einer Toranlage mit elektronischem Antrieb für das Grundstück „Bergstraße 5“.

 

Für die Errichtung der Torpfeiler und der Zaunanlage wurde bereits im Bauausschuss am 05.07.2018 die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung erteilt. Gemäß Bebauungsplan Nr. 7 „Alte Hege“ sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 m zulässig.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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