Beschlussvorlage - 03/003/2019-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung nebst -plan 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt II.0 - Kämmerei und Liegenschaftsamt
- Bearbeitung:
- Ben Böttcher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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25.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach vorberatender Sitzung des Finanzausschusses legt die Verwaltung hiermit den 1. Entwurf zur Haushaltssatzung nebst - Plan für das Jahr 2019 zum Beschluss vor.
Die Haushaltssatzung sieht keine Kredite oder Verpflichtungsermächtigungen vor. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen darf, bleibt unverändert. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen steigert sich um 1,56 auf 14,38 Stellen. Es fand eine Umrechnung von den pauschalen Stellen in die jeweiligen Entgeltgruppen mit Stellenanteilen statt.
Es wurde eine Anpassung der Hebesätze vorgesehen, die im Einklang mit der geänderten Richtlinie zum kommunalen Bedarfsfond steht. Demnach sind als Eingangsvoraussetzung für eventuelle Fehlbedarfszuweisungen die Hebesätze der Grundsteuern B auf 425 %, A auf 380 % und der Gewerbesteuer auf 380 % festzusetzen.
Zusammen bedeutet dies für die Gemeinde etwa eine Steuermehreinnahme von ~160 T€,
welche jedoch auch nicht ausreicht die Finanzierungslücke des Verwaltungshaushaltes zu decken. Das verbleibende Defizit in diesem Entwurf beläuft sich auf 101.100 €.
Die folgenden Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt.
Das Defizit im Vermögenshaushalt beläuft sich in 2019 auf 730.400 € und wird insbesondere durch erforderliche Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen im Bereich
der Regen- und Oberflächenentwässerung von ~500 T€ erklärt. Weiter finden wir die Zuführungen zu den Sonderrücklagen sowie die ordentliche Tilgung. Die verbleibenden 100 T€ verteilen sich auf kleinere investive Maßnahmen.
Das Gesamtdefizit in dem beiliegenden Entwurf beziffert sich auf 831.500 €.
Die allgemeine Rücklage wird nach erfolgten Jahresabschluss 2018 vorrausichtlich
~ 2. Mio € betragen.
Ergänzend zum Beratungsergebnisses des Finanzausschusses schlägt die Verwaltung mit diesem Entwurf vor, das bestehende Darlehn der zentralen Wasserversorgung mit einer Restvaluta von ~ 47.600 € mit Ende der Zinsbindungsfrist zum 28.02.2019 vollständig zu tilgen. Die außerordentliche Tilgung würde durch eine Entnahme aus der hierfür gebildeten Sonderrücklage der Wasserversorgung finanziert werden. Die Sonderrücklage beträgt derzeit ~ 1 Mio €. Der Verwaltungshaushalt würde durch die Maßnahme nicht zusätzlich belastet werden und künftig tritt eine Entlastung von Rund ~ 8.000 € jährlich auf, die der Verwaltungshaushalt nicht für Zins- und Tilgungsleitung erwirtschaften muss..
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Ja |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und Anlage dargestellt.
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
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1
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67,8 kB
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559,2 kB
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(wie Dokument)
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3 kB
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(wie Dokument)
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66 kB
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91,5 kB
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(wie Dokument)
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137,4 kB
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10
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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140,4 kB
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30 kB
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(wie Dokument)
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197,2 kB
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